21. August 2009
Überwachung, Demonstrationsrecht
Das Verwaltungsgericht Münster urteilte im August 2009, dass die Videoüberwachung einer Demonstration gegen Urantransporte in Münster von 70 Anti-Atom-Kraftgeger_innen im Juni 2008 „rechtswidrig“ gewesen sei . Die Frankfurter Rundschau berichtet: Polizei darf nicht filmen.
Zum Statement des Anwalts.
Aktenzeichen 1 K 1403/08